Teilkasko Versicherung
Eine Teilkaskoversicherung ist eine Zusatzversicherung, welche bestimmte Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Schäden, die durch den Versicherten an fremden Fahrzeugen verursacht werden, sind dagegen nicht abgesichert. Eine Teilkasko ist im Gegensatz zur gesetzlich vorgeschriebenen Kfz Haftpflichtversicherung, die jeder Fahrer abschließen muss, freiwillig, jedoch ist diese empfehlenswert, da sie vor finanziellen Folgen der Schäden schützt. Insbesondere bei hochwertigen Autos ist eine Teilkaskoversicherung ratsam, wobei die Wahl zwischen Voll- oder Teilkasko unter anderem vom Alter des Fahrzeugs und den Nutzungsgewohnheiten des Fahrers abhängig gemacht werden sollte. Nur bei sehr alten Fahrzeugen ist eine KFZ Haftpflichtversicherung in einigen Fällen ausreichend.
Welche Schäden deckt die Teilkaskoversicherung ab?
Die Teilkaskoversicherung kommt für Fahrzeuge in Betracht, welche gegen die typischen Teilkasko Kleinschäden, beispielsweise Wildunfälle, Unwetterschäden wie Hagel oder Blitz, Steinschlag, Glasbruch, Naturereignisse wie Feuer etc. versichert werden sollen, wobei eine Vollkaskoversicherung zusätzlich zu den Leistungen, die in einer Teilkaskoversicherung enthalten sind, selbstverschuldete Schäden am Auto mit abdeckt. Auch die Schäden, die fremde Personen durch Diebstahl des Fahrzeugs oder Einbruch verursachen, werden von der Teilkasko ersetzt.
Teilkasko Informationen und Konditionen
Bevor eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen wird, sollte man sich gründlich über die zahlreichen, verschiedenen Versicherungsanbieter und deren Leistungen informieren. Informationen über die Anbieter finden sich beispielsweise im Internet auf Fachportalen, die oft einen kostenlosen Versicherungsvergleich anbieten. Die Höhe der Versicherungsprämie ist bei der Teilkasko von der Selbstbeteiligung sowie vom Typ des Fahrzeugs, das versichert werden soll, abhängig. Die Selbstbeteiligung bezeichnet den Geldbetrag, den der Fahrer bei einem Schaden selbst übernimmt. Je höher die Selbstbeteiligung ist, desto geringer ist der zu zahlende Versicherungsbeitrag.
